Liebe Kulturschaffende,
mittlerweile ist das überarbeitete Formular zum Beantragen der #KulturhilfeSH online. Das Land Schleswig-Holstein ist mit 2 Mio. Euro in den vom Landeskulturverband Schleswig-Holstein eingerichteten Nothilfefonds für Kulturschaffende eingestiegen. Kulturschaffende können sich mit einer einfachen Projekteinreichung um 500 Euro Förderung bewerben. FAQs gibt es hier, das Antragsformular hier.
Lübecker Künstler:innen und Publizist:innen können ab sofort darüber hinaus bei der Possehl-Stiftungeine einmalige "April-Überbrückungshilfe" in Höhe von 500 Euro beantragen. Diese Hilfe ist für Einzelpersonen in finanzieller Not und explizit als Ergänzung der Unterstützung von Land (s.o.) und Bund (z.B. Corona-Grundsicherung) angesetzt. Außerdem als Soforthilfe für die Zeit, bis die Hilfen aus öffentlicher Hand bewilligt und ausgezahlt sind. Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck hat weiterhin beschlossen, dass im Einzelfall geprüft werden kann, ob bereits bewilligte Projektmittel in nicht-projektbezogene Mittel für die geförderte gemeinnützige Einrichtung/den geförderten Verein umgewidmet werden. Auch an die Possehl-Stiftung kann man sich bei derartigen Anliegen bei schon bewilligten Anträgen wenden.
Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck ist außerdem offen dafür, Projekte zu verschieben, Zusagen zu verlängern und Aktivitäten anzupassen. Alternative Formate für abgesagte Veranstaltungen oder Projekte werden ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Stiftung berät bei entsprechenden Überlegungen. Weitere Informationen hier.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichem Gruß
Stefanie Reis
für die Arbeitsgemeinschaft Kulturtreibhaus